Amtliche Dienstleistungen

Hauptuntersuchungen und Abgasuntersuchungen in Wittenberge

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Als Ihr kompetenter Ansprechpartner rund um Kfz erledigen wir vom KfZ-Sachverständigenbüro Fischer Dipl.- Ing. Bernd Fischer alle gesetzlich vorgeschriebenen Verkehrssicherheitsprüfungen. Zu den angebotenen Leistungen gehören unter anderem die Hauptuntersuchung (HU) inkl. AU, sowie die Sicherheitsprüfungen (SP) für Zweiräder, Pkw, Nutzfahrzeuge und Anhänger.

Amtliche Dienstleistungen für Ihr Kfz

Hauptuntersuchung inkl. AU
Unsere Prüfingenieure sind im Sinne der Verkehrssicherheit tätig und arbeiten im Rahmen ihrer Prüftätigkeit im Namen und auf Rechnung der GTÜ nach dem Motto „Mehr Service für Sicherheit“. Sie setzen u. a. die in § 29 StVZO gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen für Verkehrssicherheitsprüfungen um und handeln damit im hoheitlichen Auftrag.


Seit dem 01.12.1999 gibt es keine Toleranz mehr auf die Überschreitung der Hauptuntersuchungsfrist. Damit Sie nicht irgendwann eine Mängelkarte hinter den Scheibenwischern Ihres Fahrzeugs vorfinden, achten Sie auf die Daten, die Ihnen die Prüfplakette auf dem hinteren Kennzeichen anzeigt. Darauf zu erkennen ist der Monat und das Jahr, in dem die Durchführung der nächsten Hauptuntersuchung erforderlich ist. Die Farbe gibt zusätzlich nochmals Aufschluss über das Jahr der Fälligkeit.

Nachweis einer Hauptuntersuchung ersetzt aufwändiges Vollgutachten
Mit der „Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr“ hat die Bundesregierung das „Prüf- und Zulassungsverfahren von Fahrzeugen im Straßenverkehr“ vereinfacht und beschleunigt. Prüfer aller anerkannten Kfz-Prüfinstitutionen – und damit auch unsere Prüfingenieure – können nun Fahrzeuge, die länger als 18 Monate abgemeldet waren, im Rahmen einer Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO (HU) prüfen.

Dies gilt auch für Fahrzeuge, die bereits vor dem 1. März 2007 stillgelegt wurden. Damit ist der Weg frei für eine Wiederzulassung ohne aufwändiges „Vollgutachten“ durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen. Durch diese neue Regelung, die seit dem 1. März 2007 gilt, wird unnötiger Aufwand vermieden, Kosten gespart und mehr Bürgernähe praktiziert. Außerdem kann die Wahl der Prüforganisation nun frei erfolgen.

Sicherheitsprüfungen
Im Gegensatz zur üblichen Hauptuntersuchung (HU) handelt es sich bei der Sicherheitsprüfung nicht um eine Rundumprüfung des Fahrzeuges. Bei der Sicherheitsprüfung werden nur die wichtigen verschleiß- und reparaturanfälligen Elemente eines Kfz geprüft, wie beispielsweise Lenkanlage, Auspuff- und Bremsanlage, Reifen, sowie Fahrgestell, -werk und Verbindungseinrichtungen.

Nachdem das Fahrzeug die Sicherheitsprüfung bestanden hat, wird eine Prüfmarke erhalten. Diese wird hinten links am Heck neben der HU-Plakette aufgeklebt. Dabei zeigt der Prüfmarkenpfeil auf den Monat, in dem das Auto wieder zur SP gebracht werden muss.


BOKraft

Unsere Prüfingenieure untersuchen auch Fahrzeuge zur Personenbeförderung wie Taxis und Omnibusse nach den Bestimmungen der BOKraft (Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr).


Untersuchungen nach §§ 41, 42 (2) bzw. 42 (1) BOKraft
Taxen, Mietwagen, Omnibusse und Fahrzeuge zur Personenbeförderung müssen jährlich zur Hauptuntersuchung und Untersuchung nach BOKraft.


Schadstoffplakette

Von Feinstaub bis Schadstoffgruppe: Wir informieren Sie über Gesundheitsrisiken durch Feinstaub und geben Ihnen einen Überblick über die Umweltzonen sowie Nachrüstinformationen. Die GTÜ informiert Sie umfassend.

Prüfberichtsuche

Prüfen Sie über unsere Datenbank schnell und einfach, ob Ihr Fahrzeug von der GTÜ untersucht wurde und wie Sie zu einer Zweitschrift des Untersuchungsberichts kommen können.

Hauptuntersuchung (HU) inkl. UMA nach § 29 StVZO nötig? Wir sind der richtige Ansprechpartner!

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